Standardisierter Lichtschutz
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Verhaltensregeln

1. Die Benutzung von Solarien und auch von Bräunungslampen sollte vermieden werden, da das Risiko für die Entstehung von Lichtschäden und Hautkrebs hierdurch erhöht wird. Die schädigenden Einflüsse haben den Gesetzgeber veranlasst, die Benutzung von Solarien bis zum 18. Lebensjahr zu verbieten.

2. Sonnenbrände sind zu vermeiden.

3. Die Haut muss langsam an die Sonne gewöhnt werden, Vorbräunungen durch künstliche Bestrahlungsquellen sind schädlich.

Zeit des täglichen Sonnenhöchststandes

Zeit des täglichen Sonnenhöchststandes

4. In sonnenreichen Regionen und Zeiten sollten Aktivitäten im Freien in die Morgen- und späten Nachmittags- und Abendstunden gelegt werden. Insbesondere sollten Aktivitäten im Freien in der Mittagszeit vermieden oder reduziert werden, da in der Zeit des Sonnenhöchststands das Maximum der UV-Einstrahlung erfolgt. Der Zeitpunkt des Sonnenhöchststands hängt von der geographischen Lage ab. Bezogen auf Europa ist in den meisten Orten Mittel-, West- und Südeuropas der Sonnenhöchststand nicht um 12 Uhr sondern zum Teil erheblich später.

5. Bei der Auswahl des Urlaubsziels sollte die individuelle UV-Empfindlichkeit beachtet werden.

6. Die speziellen Witterungsverhältnisse (Reflexion von Sand und Schnee, Dispersion bei Nebel, hohe UV-Strahlung auch bei dünner Bewölkung) müssen beachtet werden. Pro 1000 m Höhenunterschied nimmt die UV-Strahlung um ca. 6% zu, in 1m Wassertiefe sind noch 50% UV-B- und 75% UV-A-Strahlung messbar.

7. Körperbedeckende Kleidung schützt vor UV-Schäden. Hierzu zählt auch eine Kopfbedeckung, die das Gesicht, die Ohren und den Nacken ausreichend bedeckt sowie eine für UV-A- und UV-B-Strahlen undurchlässige Sonnenbrille nach UV 400- Standard und mit CE-Zeichen deklariert.

Unbedeckte Körperstellen sind sorgfältig zu schützen

Unbedeckte Körperstellen sind sorgfältig zu schützen

8.Alle unbedeckten Körperstellen sollten mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden. Sonnenschutzmittel sollten mehrmals am Tag aufgetragen werden, da im Laufe der Zeit die Substanzen durch Schwitzen und Abrieb abgetragen werden können. Durch wiederholtes Auftragen von Lichtschutzmittel kann jedoch keine Verlängerung der Aufenthaltsdauer in der Sonne erreicht werden. Im Rahmen von Wassersportaktivitäten und beim Baden sollen nur wasserfeste Sonnenschutzmittel verwendet werden.

9. Säuglinge und kleine Kinder bis 2 Jahren dürfen nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden – hier ist an sonnengeschützte Spielbereiche zu denken!

10. Bei direkter Sonnenexposition sollte auf fotosensibilisierende Parfümstoffe verzichtet werden.

11. Bei Einnahme von Medikamenten sollte auf mögliche Nebenwirkungen unter UV-Strahlung geachtet werden.

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